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Rechtsanwaltskanzlei
Petra Posner-Wendt

Fachanwältin für Arbeitsrecht

PERSÖNLICHE BETREUUNG

Ich berate Sie individuell und kompetent in Plauen und Greiz
für das beste Fallergebnis.

ÜBER 30 JAHRE ERFAHRUNG

Ich setze mich für Sie ein – mit mehr als 30 Jahren Fachwissen als Anwältin und 17 Jahren als Spezialistin für Arbeitsrecht.

Sie sind auf der Suche nach umfassender professioneller Rechtsberatung oder benötigen Vertretung vor Gericht?

 

Gern berate ich Sie und führe Ihre Prozesse bis hin zur
Vollstreckung Ihrer Ansprüche. Grundlage meiner Tätigkeit ist eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung als Anwältin, vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht.

Mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels, verbunden mit einer regelmäßigen Fortbildung, kann eine besondere Qualifikation im Arbeitsrecht geboten werden, die Ihnen bei der Fallbearbeitung und Vertretung vor Gericht zugute kommt. In den anderen Rechtsgebieten, in denen ich schwerpunktmäßig tätig bin, arbeite ich ebenso engagiert und intensiv, um meinen Mandanten zum Erfolg zu verhelfen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmer/Auszubildenden und Arbeitgebern.

 

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, d.h. alle Regelungen die das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/Auszubildenden näher bestimmen.

 

Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, das insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt.

 

Wichtig ist weiterhin das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt.

 

Eine besondere Bedeutung hat das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, wie z.B.:

 

  • Wirksamkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Zeugnisse
  • Urlaubsabgeltung
  • Wettbewerbsverbote
  • Nutzung von Dienstwagen
  • Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen

 

Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen z.B. auch

 

  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung
  • Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden
  • betriebliche Altersversorgung
  • Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (z.B. Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben)
Mietrecht

Die §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln das Mietrecht.

 

Das Mietverhältnis ist auf die Gebrauchsgewährung einer Sache gegen Entgelt, die Miete, gerichtet. Schwerpunktmäßig sind im Mietrecht die Wohn- und Gewerberaummietverträge gemeint. Daneben gibt es aber auch Mietverträge über bewegliche Sachen, wie Fahrzeuge, Maschinen usw. und Verträge, die wesentliche mietvertragliche Elemente aufweisen, wie Leasingverträge.

 

Auch der Pachtvertrag unterscheidet sich vom Mietvertrag nicht viel. Hier kommt zusätzlich zum Gebrauch der Räumlichkeiten, wie zum Beispiel auch einem Grundstück, die Gewährung des Genusses der Erzeugnisse hinzu. Pacht liegt somit immer dann vor, wenn zum Beispiel für den Geschäftsbetrieb geeignetes Inventar in den Räumen vorhanden ist, deren Nutzung zusätzlich zum Gebrauch der Räumlichkeiten gewährt wird.

 

Vom Mietvertrag zu unterscheiden ist der Leihvertrag. Bei diesem Vertrag ist die Gebrauchsgewährung unentgeltlich.

 

Im Mietrecht geht der häufigste Streit um:

  • Kündigung (Kündigungsfrist)
  • Mängel und Mietminderung
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen und Schadensersatz (insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses)
  • Kautionsrückzahlung
  • Mieterhöhungen
  • Bauliche Maßnahmen und damit zusammenhängende Ansprüche (z.B. auf Erstattung der Aufwendungen des Mieters, oder Forderungen des Vermieters zum Rückbau oder Zahlung von Schadensersatz)

 

Nicht nur die Mietrechtsreform aus dem Jahr 2001, die grundlegende Änderungen in den bestehenden Regelungen des Mietrechts mit sich brachte, sondern auch die Vielzahl der Gerichtsentscheidungen zum Mietrecht bereiten Probleme, nicht nur bei den Betroffenen. Der Rat von Fachleuten sollte deshalb unbedingt eingeholt werden.

allgemeines Zivilrecht

Die Kanzlei ist neben dem Arbeitsrecht zivilrechtlich ausgerichtet. 

Das Zivilrecht begegnet uns in allen Bereichen des täglichen Lebens. Hierzu gehört die Prüfung, Durchsetzung oder auch Abwehr von (unberechtigten) Ansprüchen, die sich aus Verträgen oder dem Gesetz ergeben können. Dieses umfasst unter anderem das Vertragsrecht, Deliktsrecht, Schadensersatzrecht, Haftpflichtrecht, Darlehensrecht, Dienstrecht, Werkvertragsrecht und Forderungsdurchsetzung (Inkassorecht).

Meine Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Sitz seit deren Gründung in Plauen im Vogtland. Gern stehe ich Ihnen darüber hinaus auch an meinem Standort in Greiz mit fachlich fundierten und praxisgerechten Lösungen zur Seite.